AKTUELLES

Stichtag 1. Januar 2015

Laut EnEV 2014 dürfen ab dem genannten Stichtag keine Heizwertkessel mehr betrieben werden die vor 1985 eingebaut wurden. Gleiches gilt für Heizkessel, die nach dem 01. Januar 1985 eingebaut wurden, nach Ablauf von 30 Jahren Betriebszeit.


Bei Missachtung drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld.